Mehr Mut bei administrativen Vereinfachungen

Der BVA-Vorstand fordert in seiner Stellungnahme zum Agrarpaket zusätzliche administrative Vereinfachungen, welche die Landwirte effektiv entlasten. Bei der Standardarbeitskraft (SAK)-Untergrenze hält der BVA an den 0.25 SAK fest.

Dass durch das BLW gross angekündigte Projekt „administrative Vereinfachungen“ ist auf halbem Wege stecken geblieben. Leider fehlte der Mut für wirkliche Vereinfachungen, die nun der BVA im Rahmen der Stellungnahme zum Agrarpaket vorschlägt. Dabei unterstützt er die Vorschläge des SBV in allen Punkten und legt besonderes Gewicht auf die Abschaffung der Aufzeichnungspflicht, die niemandem etwas bringen oder zumindest dann nicht, wenn sie der Staat verordnet. So etwa das Auslaufjournal, das Wiesenjournal, der Feldkalender, die Einhaltung der Hygienevorschriften im Rahmen der Milchprüfungsverordnung oder die Inventarliste der Tierarzneimittel.

Unternehmer soll entscheiden, was er für Aufzeichnungen benötigt
Es liegt am Betriebsleiter, die nötigen Aufzeichnungen zweckmässig zu führen, die er für die Betriebsplanung benötigt. Die Nährstoffbilanz soll stark vereinfacht und für Betriebe ohne Nährstoffüberschuss ganz abgeschafft werden. Die Daten der TVD und von HODUFLU sollen direkt verwendet werden können. Eine alte Forderung, die der BVA ebenfalls unterstützt, ist die Aufhebung des Schnittzeitpunktes für die Biodiversitätsförderflächen. Auch hier liegt es am Landwirten die Flächen so zu bewirtschaften, dass eine möglichst hohe Qualität erreicht und entsprechend abgegolten wird. Zudem sind sich auch die Experten nicht einig, welches der ideale Schnittzeitpunkt ist, da er je nach Schwerpunkt bezüglich Flora und Fauna unterschiedlich ist.

Technischer Fortschritt berücksichtigen
Der BVA wehrt sich nicht gegen die Anpassung der SAK-Faktoren aufgrund des technischen Fortschrittes. Mit der Reduktion der Jahresarbeitszeit auf 2‘600 Stunden soll die Systemanpassungen erleichtert werden. Die vorgeschlagene Senkung von 0.25 auf 0.2 SAK für den Bezug der Direktzahlungen wäre jedoch ein falsches Signal. Ebenso ist der BVA skeptisch bei der Einführung eines SAK-Zuschlags für landwirtschaftsnahe Tätigkeiten. Dies wäre eine neue Grösse, die nur mit viel Bürokratie umgesetzt werden könnte und zu neuen Ungerechtigkeiten mit entsprechenden Diskussionen führen würde. Bezüglich den Direktzahlungen hätte es aber keine Konsequenzen, wie viele zurzeit annehmen. Zudem hat sich der BVA auch in der Vergangenheit gegen diese Anrechnung ausgesprochen auch aus Konkurrenzgründen gegenüber dem herkömmlichen Gewerbe.

Generelle Senkung der Gewerbegrenze im Aargau soll geprüft werden
Als zusätzliche Massnahme tendiert der BVA eher generell für eine Senkung der SAK nach der Möglichkeit im Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) Art. 5 in kantonaler Kompetenz. Dies hätte den Vorteil, dass generell rund 500 Betriebe neu ein Gewerbe nach BGBB darstellen würden, was vor allem Vorteile im Raumplanungsgesetz hätte. Dass ist dann auch das Hauptproblem, das nicht mit neuen Erhebungsgrössen gelöst werden kann, sondern mit der Nutzung der bestehenden Möglichkeiten. Dazu plant der BVA ein Vorstoss im Grossen Rat.