Meldepflicht beim Erdmandelgras
Das Erdmandelgras breitet sich immer mehr aus. In der Regel befinden sich die ersten Fundstellen entlang von Strassen und Wege. Das Erdmandelgras wird vor allem im Kartoffel- und Zuckerrübenanbau vorgefunden. Dabei spielen die Erntemaschinen eine zentrale Rolle in der Ausbreitung der Pflanze. Durch die Verschleppung von an Maschinen haftenden Erdmandeln, ist für diese Pflanze fast keine Distanz unüberwindbar. Kommt dazu, dass bereits im Boden befindende Mandeln bis zu sechs Jahren keimfähig sind.
Merkmale der Pflanze
Die Pflanze verfügt neben den Mandeln auch über Blütenstände. Diese sind jedoch bei frühzeitiger Bekämpfung kaum ein Problem. Typisch für die Pflanze sind der dreieckige Stängel und die langen, maisähnlichen Blätter. Die helle, beinahe gelblich erscheinende Pflanze ist unbehaart und fast nicht zu verwechseln. Verwechslungsgefahr besteht höchstens mit der Segge, welche auch über einen dreieckigen Stängel verfügt, jedoch behaart ist.
Meldepflicht
Wer auf seinem Land einen neuen Befall feststellt, muss dies umgehend der kantonalen Pflanzenschutzfachstelle melden. Die seit dem 1. Mai 2019 bestehende Meldepflicht ist bis zum 31. Dezember 2021 in Kraft. Die Kantonale Pflanzenschutzdienst-Stelle zeichnet den Standort auf und hilft bei der Ausarbeitung der Bekämpfungsstrategie. Bei geringem Befall ist die Bekämpfung von Hand möglich. Dabei muss auf die Entnahme aller Mandeln geachtet werden. Für grossflächige Bekämpfungen lohnen sich eine Umstellung der Fruchtfolge und das Arbeiten mit einem gezielten Pflanzenschutzmittel.
Weitere Informationen und Hinweise zur Meldepflicht sind unter dem nachstehenden Link zu finden.
Christian Schüttel
Praktikant BVA