Mit der BVD-Ampel Tierhaltungen schützen
Aufgrund der günstigen Ausgangslage mit aktuell tiefen BVD-Fallzahlen hat die Rinderbranche gemeinsam mit dem Veterinärdienst Schweiz entschieden, die letzte Meile auf dem Weg zur BVD-Freiheit in Angriff zu nehmen.
Seit dem 1. November 2024 gilt eine zweijährige Übergangsphase, in der alle Rinderhaltungen die Voraussetzungen erfüllen können, um den neuen Status «BVD-frei» zu erreichen. Ab November 2026 gibt es dann nur noch zwei mögliche Status: «BVD-frei» und «nicht BVD-frei». Während der Übergangsphase wird das BVD-Risiko jeder Rinderhaltung mithilfe der BVD-Ampel angezeigt. Die BVD-Ampel ist auf der TVD und dem Begleitdokument ersichtlich.
Tierhaltende können ihren Tierbestand mit der BVD-Ampel aktiv vor BVD schützen, indem sie nur Tiere aus Tierhaltungen mit vernachlässigbarem BVD-Risiko zukaufen, die mit einer grünen Ampel gekennzeichnet sind. Alternativ können auch Tiere aus Betrieben mit einer orangefarbenen Ampel erworben werden, sofern diese vor dem Zukauf BVD-Virus-negativ getestet wurden. Auch Sömmerungsverantwortlichen sowie Organisatoren von Ausstellungen, Viehmärkten oder ähnliche Veranstaltungen wird dieses Vorgehen empfohlen.
Sarah Waldvogel
Fachmitarbeiterin Standesvertretung