Neue Rahmenbedingungen für Stromproduzenten
Am 20. November 2024 veröffentliche der Bundesrat die Beschlüsse zu den Verordnungsrevisionen zur Umsetzung einer sicheren Stromversorgung, die im Juni durch das Stimmvolk angenommen wurde.
Neuerungen für PV-Anlagen
Eine wichtige Änderung, die ab 2025 eingeführt wird, ist der virtuelle Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV). Anders als beim bisherigen ZEV kann der Stromproduzent neu bestehende Anschlussleistungen und SmartMeter des Verteilnetzbetreibers nutzen, um Verbraucher, die am gleichen Verteilkasten angeschlossen sind, mit Strom zu versorgen. Für die Verstärkung von Anschlussleitungen erhalten Produzenten bis max. CHF 50.-/kW Erzeugungsleistung. Und während der Grundbeitrag für PV-Anlagen teilweise gesenkt wird, erhalten Fassadenanlagen künftig einen etwas höheren Beitrag. Im 1. Quartal 2025 sollen weitere Änderungen kommunizieret werden, die ab 2026 in Kraft treten werden; dazu gehört unter anderem die Regelung Lokaler Elektrizitätsgemeinschaften (LEG).
Biogas: Bestandesanlagen gefährdet, hingegen gute Aussichten für neue Biogasprojekte
Neue Anlagen erhalten ein Wahlrecht und können zwischen einer gleitenden Marktprämie oder Investitionskostenbeitrag + Betriebskostenbeitrag wählen. Sie erhalten dadurch mehr Planungssicherheit. Bestehende landw. Biogasanlagen können ebenfalls ein Wahlrecht ausüben, jedoch nur im Fall erheblicher Erneuerungen/Erweiterungen von Anlagen. Ohne entsprechende Investitionen erhalten sie die Betriebskostenbeiträge. Diese Vergütung reicht für den wirtschaftlichen Betrieb einer Anlage laut Ökostrom Schweiz jedoch nicht aus. Für Anlagen, die in der Nähe eines Gasnetzes liegen, könnte die direkte Gaseinspeisung eine wirtschaftlichere Option werden und es gilt die Situation zu prüfen.
Priska Stierli
Fachmitarbeiterin Energie & Klima