Neuerungen für PV-Stromproduzenten
Grundsätzlich gilt ab 2026 eine Vergütung basierend auf vierteljährlich gemittelten Marktpreisen, sofern keine andere Einigung zwischen dem Verteilnetzbetrieber (VNB) und dem Produzenten besteht. Anlagen bis 150 kW sollen durch Minimalvergütungen vor sehr tiefen Marktpreisen geschützt werden. Im Parlament wurde bereits wieder ein anderes Vergütungsmodell diskutiert. Änderungen sind daher vorbehalten. Optimierungsmöglichkeiten bestehen weiterhin in der Speicherung oder der lokalen Stromvermarktung.
Höhere Netznutzungsabschläge für LEG
Der Netznutzungsabschlag für lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) auf gleicher Netzebene wurde auf 40 % erhöht. Der Netznutzungsabschlag mit Transformation wurde auf 20 % erhöht. Abzugsberechtigt sind alle Positionen mit Ausnahme der Systemdienstleistungen, Winterstromreserve, Netzzuschlag für erneuerbare Energie, Abgaben an das Gemeinwesen. Neu werden dynamische (zeitlich variable) oder auch örtlich differenzierte Netztarife ermöglicht. Die Mindestanforderung an eine LEG wurde reduziert. Die Erzeugungsanlagen müssen zusammen mindestens 5 Prozent der Anschlussleistung aller teilnehmenden Endverbraucher aufweisen. Das bedeutet beispielhaft folgendes: Anschlussleistung Endverbraucher 100 kW, notwendige Leistung Erzeugungsanlage 5 kW. Das bedeutet, dass in jede LEG mehr Endverbraucher aufgenommen werden können. Wir empfehlen interessierten Produzenten sich mittels der kostenlosen Webinare der Firma Fleco Power zu informieren.
Weitere wichtige Neuerungen
Der Bundesrat hat zwei weitere Regelungen «Flexibilität» sowie «Rückerstattung Netznutzungsentgelt für Speicher», die für eine lokale Stromvermarktung sprechen, verabschiedet. Flexibilität: Die Flexibilität beim Stromverbrauch oder bei der Einspeisung von selbst produziertem Strom ins Netz gehört dem Flexibilitätsinhaber, also den Endverbrauchern, den Erzeugern und den Speicherbetreibern. Sie können die Flexibilität vertraglich z.B. einem Verteilnetzbetreiber oder einem Aggregator wie Fleco Power verkaufen. Wenn der Verteilnetzbetreiber diese Flexibilität nutzen will, muss er sich diese vertraglich sichern und vergüten. Rückerstattung Netznutzungsentgelt: Speicher mit Endverbrauch (z.B. stationäre Batterie in einem Haus, bidirektionale Ladestationen oder Elektrofahrzeuge als mobile Speicher) können die Rückerstattung des Netznutzungsentgelts verlangen.
Priska Stierli
Fachmitarbeiterin Energie & Klima