Nicht die Bauern, die Privaten sind steuerprivilegiert!
Das Gegenteil ist der Fall. Ich versuche die komplizierte Materie mit einfachen Worten zu erklären. Nach einem Bundesgerichtsurteil wurde eine jahrzehntelange bewährte Praxis dahingehend geändert, dass neu ein Baulandverkauf nicht wie bis anhin der kantonalen Grundstückgewinnsteuer unterlag, sondern als Einkommen versteuert werden muss. Bei den Bauern, die selbstständig erwerbend sind, kommen noch die Beiträge an die AHV hinzu. Die Bauern müssen somit gemäss Bundesrat seit 2011 rund 200 Mio. zusätzliche Steuern und 200 Mio. zusätzliche AHV-Beiträge bezahlen. Störend ist, dass bei einem leicht unterdurchschnittlichen Betrieb ( 1 Standardarbeitskraft), der in der Dorfzone steht, bei der Aufgabe der Landwirtschaft das Geschäftsvermögen in das Privatvermögen überführt wird und er plötzlich eine Steuerrechnung von mehreren hunderttausend Franken im Hause hat, obwohl gar kein Geld geflossen ist. Das war dann auch der Auslöser für die Absicht, das Gesetz so zu ändern, dass die alte Praxis wieder eingeführt wird. Eine Ungleichheit besteht jetzt aber darin, dass Bauland im Privatbesitz (rund 50 %), also das Land, das nicht den Bauern gehört, weiterhin quasi privilegiert über die kantonale Grundstückgewinnsteuer versteuert werden kann (5 %), während die Bauern dann Einkommenssteuer bezahlen müssen (inkl. AHV bis über 50 %). Wenn das Land einem Gewerbebetrieb gehört, dann kann dieser im Gegensatz zu den Landwirten wählen, ob er es im Geschäftsvermögen oder im Privatvermögen halten will. Auch im Geschäftsvermögen bezahlt ein Gewerbebetrieb als juristischer Betrieb eine um etwa 5 bis 10 % tiefere Gewinnsteuer und auch die AHV-Beiträge fallen weg. Man kann es drehen wie man will. Fakt ist, ein Landwirt bezahlt bei einem Verkauf von Bauland rund 40 – 50 % Abgaben, während eine juristische Person 10 – 20 % und eine Privatperson 5- 10 % bezahlt. Jetzt frage ich mich, wer hier privilegiert ist?
Alois Huber, Präsident Bauernverband Aargau