Optimaler Versicherungsschutz im neuen Lebensabschnitt
Alle, die eine Arbeitsstelle antreten, können auf den Lehr- beziehungsweise Arbeitsbeginn ihre Unfallversicherung bei der Krankenkasse sistieren. Sie sind nun über den Arbeitgeber gegen Unfall versichert. Unseren Versicherten stellen wir gerne das Formular für die Unfallsistierung zu oder Sie laden es auf unserer Website herunter. Die Sistierung der Unfallversicherung ist jederzeit auf den Beginn des nächsten Monats möglich. Wenn Ihre Kinder weiterhin die Schule besuchen, müssen Sie bei der Unfallversicherung nichts ändern.
Versicherungslücken umgehend schliessen
Da Lernende niedrige Löhne haben und Schüler gar nichts verdienen, fallen ihre allfälligen Versicherungsleistungen entsprechend tief aus. Ausserdem ist eine krankheitsbedingte Invalidität bei ihnen oft nur im Rahmen der AHV/IV versichert. Ergänzend zur bestehenden AHV/IV empfehlen wir eine zusätzliche Invalidenrente abzuschliessen. Eine Invalidenrente kann schon für wenige Franken pro Monat versichert werden.
Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin unter der Telefonnummer 056 460 50 40. Gerne erarbeiten wir in einem persönlichen Gespräch den individuellen Versicherungsschutz Ihrer Kinder.
Marco Käppeli
Abteilungsleiter BVA Versicherungsberatung