Probleme in der Raumplanung melden

In der Landwirtschaftszone sind landwirtschaftliche Bauten bewilligungsfähig. Unzählige andere Vorschriften erschweren das Bauen trotzdem. Und man wird das Gefühl nicht los, dass im Aargau die rechtlichen Bestimmungen zu Ungunsten der Landwirtschaft ausgelegt werden. Der BVA sucht nun Beispiele.

Die zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG II) kommt nicht vom Fleck. Zu unterschiedlich sind die Vorstellungen der Interessengruppierungen, wenn es um Bauten ausserhalb der Bauzone geht. Den neusten Vorschlag des Bundesrates wird denn auch vom BVA abgelehnt. Zu kompliziert, zu teuer und zu restriktiv für eine unternehmerische Landwirtschaft.

Aargau ist restriktiv
Wie es also im Moment weitergeht, ist noch offen. Für den BVA ist klar, dass die produzierende Landwirtschaft eine Perspektive braucht und dazu gehören neue, zeitgemässe Gebäude in der Landwirtschaftszone. Diese müssen innert drei Monaten bewilligt und die nötigen Unterlagen mit vertretbarem Aufwand erstellt werden können. Gleichzeitig braucht es von den kantonalen Stellen Verlässlichkeit, dass keine neuen Auflagen erfunden werden, um das Bauen zu verzögern. Ebenso braucht es Augenmass beim Vollzug der Bauvorschriften und in Zukunft auch zusätzliche bewilligungsfreie Kleinstbauten wie etwa Hinweistafeln für Direktverkauf, Kleintierställe, gedeckte Holzlager usw.

Jetzt Problemfälle melden
Dem BVA werden immer wieder Problemfälle gemeldet. Manchmal geht es um klare gesetzliche Bestimmungen, die nicht einfach ausgehebelt werden können und manchmal geht es um Interpretationen des Gesetzes, die häufig zu Ungunsten der Landwirtschaft ausfallen. Genau solche Fälle sucht der BVA. Melden Sie sich dazu bei André Kurmann, Tel. 056 460 50 59 oder schicken die Unterlagen an andre [dot] kurmann[at]bvaargau [dot] ch.

Ralf Bucher
Geschäftsführer