Raumplanung: Vorstösse gegen Planungsauflagen
Mit verschiedenen Vorstössen im Grossen Rat haben Vertreter des BVA versucht, die unzähligen Planungsauflagen zu beseitigen. So wurde eine Motion eingereicht die verlangt, die Siedlungstrenngürtel abzuschaffen. Dieses Planungsinstrument wurde eingeführt, damit die Dörfer nicht zusammenwachsen. Mit dem neuen Raumplanunggesetz ist dieses Instrument aber unnötig geworden. Die Siedlungsgebiete sind bis im Jahr 2040 definiert. So schränken die Siedlungstrenngürtel einzig die Landwirtschaft ein, welche sich in diesen Gebieten kaum entwickeln kann.
Mit deutlicher Mehrheit als Postulat überwiesen
Der Regierungsrat wollte das Anliegen als Postulat entgegennehmen und prüfen. Dies wurde wiederum im Grossen Rat von linker Seite bestritten. Mit 87:43 Stimmen wurde das Postulat dann aber doch deutlich überwiesen. Die BVA-Vertreter wollten wissen, ob die Nutzungsplanungen nicht stark vereinfacht werden können. Die ausführliche Antwort der Regierung zeigt auf, dass die rechtlichen Vorgaben dermassen vielfältig sind, dass eine massgebliche Vereinfachung, wie dies der BVA wünscht, kaum möglich ist.
„Aargauer Lösung“ widerspricht Bundesrecht
So zeigt eine weitere Interpellation auf, dass insbesondere der Bund ein gewichtiges Wort mitredet. So hat er etwa die „Aargauer Lösung“ zu den Speziallandwirtschaftszonen abgelehnt. Diese verfolgte einen pragmatischen Ansatz, um der unbrauchbaren Abgrenzung zwischen bodenabhängiger und bodenunabhängiger Produktion zu begegnen.
Ralf Bucher
Geschäftsführer