Raumplanungsgesetz behindert die Bauernfamilien in der Entwicklung

Der BVA lehnt die zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes ab. Primäres Problem der Raumplanung bleibt der Verlust des Kulturlandes, jedoch sind auch die landwirtschaftlichen Gebäude bedeutsam. Denn nur eine wirtschaftliche, vielseitige Nutzung sichert langfristig den Erhalt des Kulturlandes und der kultivierten Landschaft.

Der Entwurf der zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetztes enthält zwar gute Vorschläge für den besseren Schutz der Fruchtfolgeflächen, ist jedoch in seiner Gesamtheit überladen. Beim Bauen ausserhalb der Bauzonen fehlt eine klare Zielausrichtung. Die Schweizer Landwirtschaft befindet sich in einem rasanten Wandel. Der Anpassungsdruck an die immer offeneren Märkte und an die zunehmenden Regulierungshürden in der Umwelt- und Landwirtschaftsgesetzgebung ist enorm. Daher ist es für die Landwirtschaft existenziell, dass die Raumplanung Rahmenbedingungen schafft, die dieser rasanten Entwicklung Rechnung tragen und der Modernisierung nicht im Wege stehen. Wie sonst soll die Landwirtschaft die immensen Wettbewerbsnachteile gegenüber der EU reduzieren?

Landwirtschaft grundsätzlich zonenkonform
Mit der Revision sollte die Rechtssicherheit verbessert werden, indem die Landwirtschaft ausserhalb des Siedlungsgebietes a priori als zonenkonform gilt. Allerdings entwickelt sich die Raumplanung dort zu einer Negativplanung, bei der die Einordnung der Landschaft wichtiger ist als das Funktionieren betrieblicher Abläufe in der Tierhaltung und der Bewirtschaftung des Kulturlandes. Der BVA kommt daher zum Schluss, dass das Hauptaugenmerk auf den Kulturlandschutz und die saubere Umsetzung der 1. Revisionsetappe gelegt werden muss. Beim Bauen ausserhalb der Bauzone sind punktuelle Verbesserungen auf Stufe der Verordnung möglich. Diese sind anzustreben um mehr Rechtssicherheit und Klarheit im Vollzug zu erzielen. Ausgehend von den Erfahrungen über die Wirkung der 1. Etappe soll, basierend auf einer klaren Zielsetzung, die 2. Etappe überarbeitet und auf die zentralen Themen reduziert werden.

Rückbauverpflichtung im Aargau überprüfen
Im Aargau besteht heute schon eine Verpflichtung zum Rückbau von Gebäuden ausserhalb der Bauzonen, wie dies der Bund neu vorsieht. Sollte die neue Lösung des Bundes nicht umgesetzt werden, wäre die geltende Regelung im Aargau zu überprüfen. Es kann nicht sein, dass die Aargauer Betriebe schlechter gestellt und mit einem bürokratischen Rückbau belegt werden, während dies in anderen Kantonen nicht erfolgt. Die Umsetzung hierzu dürfte so oder so noch grosse Probleme bereiten.