Schwarzwildschäden: Mit Mulcher oder Striegel vorbeugen
Als Parzellen mit besonderer Gefährdung für Wildschweinschäden gelten solche, die einen Schaden von über Fr. 500.- im Vorjahr vor dem Schadenfall hatten. Wenn also im 2015 auf einer Parzelle ein Schaden von über Fr. 500.- abgeschätzt wurde, gilt diese bis Ende 2017 als besonders gefährdet. Entsprechend sind die folgenden zusätzlichen Verhütungsmassnahmen zumutbar:
1. Orientierung der betroffenen Jagdgesellschaften über
- den Zeitpunkt der Aussaat von Kulturen,
- das Auftreten von Schäden unmittelbar nach dessen Feststellung und
- den vorgesehenen Erntezeitpunkt
2. Abmulchen (inkl. Kuhfladenrechen) von maschinell befahrbaren und bearbeitbaren Weideflächen (bei Dauerweiden nach dem letzten Weidegang im Herbst).
3. Zusammenlesen von Maiskolben oder Mulchen / Abschlegeln nach der Maisernte, sofern das Pflügen aus betrieblichen Gründen notwendig ist.
4. Schutz von besonders ertragsreichen Kulturen (Erntewert höher als Fr. 5‘000.- / ha) mit einem Elektrozaun. Der Elektrozaun muss mindestens zweilitzig errichtet und unterhalten sein (Richthöhe der Litzen zur Abwehr von Wildschweinen: untere Litze 15-25 cm, obere Litze 40-50 cm ab Boden). Er muss während der Vegetation eine zweckmässige Stromspannung aufweisen (Richtwert: 4000 Volt).
Die Wiesen und Weiden sind nach wie vor relativ trocken und in den meisten Fällen auch gut befahrbar. Entsprechend sollten die Weiden tatsächlich abgemulcht oder gestriegelt werden, damit die Kuhfläden verteilt werden und sich darunter weniger Würmer und Larven ansammeln können, die wiederum Wildschweine anlocken. Der BVA rät deshalb den betroffenen Bauern, diese Massnahme zu machen, um Schäden zu vermindern und nicht die Gefahr einzugehen, dass die Schäden aufgrund einer fehlenden zumutbaren Verhütungsmassnahme nicht abgeschätzt werden.