Siedlungsgebiet dehnt sich weiter aus

Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat Ende März dem neuen Richtplan zugestimmt. Es wird Platz geschaffen für zusätzlich 188‘000 Personen bis im Jahr 2040, jedoch geordneter als in der Vergangenheit. Neun von 13 Regionen können aufgrund ihrer vorhandenen Reserven praktisch nichts mehr einzonen.

Man ist sich weitgehend einig, dass es mit diesem Kulturlandverlust nicht gleich weiter gehen kann. Spätestens mit der Annahme des neuen Raumplanungsgesetzes am 3. März 2013 wurde die Politik zum Handeln gezwungen. Auch der Kanton Aargau musste deshalb den Richtplan anpassen und definieren, wo das Bevölkerungswachstum stattfinden soll, um die Ressource Boden am effizientesten zu nutzen, also möglichst wenig Boden pro Einwohner zu beanspruchen.

Städte wachsen weiter
Bis im Jahr 2040 rechnet der Kanton mit zusätzlich 188‘000 Personen, was einem Wachstum von 30 % entspricht, die im Aargau wohnen und möglichst auch arbeiten sollten, um den Pendlerverkehr nicht zu forcieren. Diese Personen sollen vor allem in den Gebieten wohnen, welche gut mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen sind. Kurz gesagt: Die dichteren Städte wachsen weiter, während auf dem Land zuerst mal verdichtet werden soll.

90 Einwohner pro Hektare
Um diese 188‘000 Personen aufnehmen zu können, werden von den Gemeinden und Städten höhere Mindestdichten verlangt. Je städtischer, je mehr Einwohner pro Hektare (E/ha). So sollen die Kernstädte in neu überbauten Gebieten 90 E/ha ausweisen, während dies in ländlichen Gemeinden nur 60 E/ha sind. Erst wenn dies erreicht ist, darf eine Gemeinde mit der Zonenplanrevision neues Bauland einzonen und dies nur im eben vom Grossen Rat festgelegten Siedlungsgebiet. Davon gibt es im Aargau vorläufig noch genug. 1740 ha Wohnzone, 777 ha Industriezone und 260 ha Zone für öffentliche Bauten. Insgesamt also fast 2800 ha, was rund 14 % der rechtskräftigen Bauzonenfläche entspricht.

Neun von 13 Regionen haben genügend Siedlungsgebiet bis 2040
Neu wurde für die verschiedenen Regionen der Bedarf errechnet, wobei die meisten Regionen bis 2040 kein zusätzliches Siedlungsgebiet erhalten. Von den 212 ha, gehen 156 ha an die Region Baden, 30 ha an Aarau, 13 ha an Brugg und die restlichen 13 ha teilen sich die anderen Regionen auf. Neun von 13 Regionen gehen praktisch „leer“ aus, erhalten also kein neues Siedlungsgebiet, da sie noch genügend Reserven haben für die nächsten 25 Jahre. Sie haben einzig die Möglichkeit, aus den sogenannten Töpfen, die mit 121 ha gespiesen sind, unter strengen Kriterien Bauland oder Industrieland einzuzonen.

Mehr Rücksicht auf Fruchtfolgeflächen
Eines dieser Kriterien ist neu auch, dass nur Fruchtfolgeflächen (FFF) beansprucht werden dürfen, wenn die Einzonung sonst nicht sinnvoll erreicht werden kann. Dies hatte der BVA in der Vernehmlassung gefordert. Dennoch schmerzt natürlich der Verlust an FFF, auch wenn er mit dem neuen Richtplan auf rund 6 ha pro Jahr halbiert wird. Insgesamt sind es rund 190 ha, die neu bis ins Jahr 2040 verloren gehen. Der Sachplan FFF, in welchem der Aargau 40‘000 ha ausweisen muss, kann mit einer Reserve von noch rund 400 ha eingehalten werden.  Was passiert aber, wenn sich die Bevölkerungsprognosen nicht bewahrheiten?

Abschliessend entscheidet die Gemeindeversammlung
Dann ist es eben nicht so, dass das Land trotzdem überbaut werden kann, sondern dass es gar nicht zu einer Neueinzonung kommt. Das veranlasste dann auch die bäuerlichen Grossräte, der Vorlage zuzustimmen. Ob dann in allen Gemeinden das Wachstum und die höheren Dichten bei der Zonenplanrevision eine Mehrheit finden, bleibt eine andere Geschichte. Abschliessend entscheidet nämlich über Neueinzonungen immer noch die Dorfbevölkerung und das soll auch so bleiben.

Aldi und Lidl-Bauten haben es in Zukunft schwierig
Mit dem Richtplanbeschluss sollte auch eine Motion von Guido Weber, CVP, Spreitenbach abgeschrieben werden, welche verlangte, eingeschossige Einkaufszentren mit grossen Parkplätzen zu verbieten. Der Regierungsrat hatte das Anliegen aufgenommen, indem von den Gemeinden gefordert wird, in Arbeitszonen für eine effiziente Nutzung des Baulands (mehrgeschossiges, dichtes Bauen, Nutzung des Untergrunds usw.) zu sorgen. Ralf Bucher, CVP, Mühlau, verlangte, dass die Motion nicht abgeschrieben wird und zusätzlich etwas im Baugesetz aufgenommen werden soll. Der Grosse Rat folgte ihm und geht auf Nummer sicher. Aldi-Bauten sollten demnach nicht mehr möglich sein.