Tägerhardächer: Auch die Landwirtschaft braucht Platz

Der BVA nimmt zur Richtplananpassung im Gebiet Tägerhardächer in Wettingen Stellung und formuliert deutliche Vorbehalte. Es ist aus Sicht der Landwirtschaft nicht nachvollziehbar, dass ihre Entwicklung zunehmend eingeschränkt wird, während für ein einzelnes Grossprojekt weitreichende Ausnahmen geschaffen werden sollen.

Die geplante Ansiedlung des international tätigen Unternehmens Hitachi mit der Sicherung von rund 1'000 bestehenden sowie der möglichen Schaffung von bis zu 2'000 zusätzlichen Arbeitsplätzen ist für den Wirtschaftsstandort Aargau von grosser Bedeutung. Der BVA anerkennt diese wirtschaftliche Dimension.

Gleichzeitig stellt die Richtplananpassung einen erheblichen Eingriff dar: Mit der Festsetzung von neuem Siedlungsgebiet, der Festsetzung eines Entwicklungsschwerpunkts von kantonaler Bedeutung, der Reduktion des Siedlungstrenngürtels sowie der Reduktion von Fruchtfolgeflächen werden mehrere Schutzinstrumente gleichzeitig relativiert. Auch der kantonale Wildtierkorridor AG-R20 ist betroffen.

Gleichbehandlung statt Sonderbehandlung
Wirtschaftliche Standortpolitik ist legitim – und mit dem Richtplankapitel S 1.2 besteht auch eine klare rechtliche Grundlage, bedeutende Grossprojekte zu ermöglichen. Nicht akzeptabel ist jedoch, dass der Landwirtschaft parallel dazu dringend notwendige Entwicklungsschritte erschwert oder verwehrt werden. Der BVA erwartet deshalb, dass zentrale Anliegen der Landwirtschaft umgesetzt werden. Ohne diese Korrekturen kann der geplanten Ansiedlung und den dazu notwendigen Richtplananpassungen nicht zugestimmt werden.

Die Zustimmung des BVA erfolgt deshalb nur unter folgenden Bedingungen:

  • Die Siedlungstrenngürtel sind generell aus dem Richtplan zu streichen, da sie die landwirtschaftliche Entwicklung unnötig einschränken; alternativ sind landwirtschaftliche Siedlungen künftig zu ermöglichen, insbesondere parallel auch im gleichen Gebiet des Siedlungstrenngürtels, von welcher auch Hitachi betroffen wäre.
  • Landschaften von kantonaler Bedeutung sind dort zu reduzieren, wo sie Aussiedlungen, Stallbauten oder andere betriebliche Entwicklungen behindern.
  • Die Siedlungsgebietsreserven im Richtplankapitel S 1.2 sind um 50 ha zu verkleinern.
  • Die Reduktion von Fruchtfolgeflächen ist mindestens gleichwertig zu kompensieren, und zwar durch die effektive Auszonung von bestehendem, ungenutztem Industrieland – beispielsweise im Sisslerfeld, wo noch über 80 ha unbebaut sind.
  • Ein allfälliger ökologischer Ausgleich ist zwingend auf dem Projektareal selbst umzusetzen.
  • Wildtierkorridore dürfen die Entwicklung der Landwirtschaft nicht behindern.
  • Es braucht schnellere Verfahren und eine bessere Koordination der beteiligten Ämter – auch zugunsten der Landwirtschaft.

Landwirtschaft erwartet ebenfalls Entwicklungsmöglichkeiten
Der BVA ist bereit, wirtschaftliche Entwicklung konstruktiv mitzutragen. Wenn der Kanton für strategische Projekte planerische Flexibilität zeigt, erwartet die Landwirtschaft jedoch dieselbe Flexibilität für ihre strukturelle Weiterentwicklung. Die Zustimmung zur Richtplananpassung Tägerhardächer ist deshalb ausdrücklich an die genannten Bedingungen geknüpft.

Ralf Bucher
Geschäftsführer