Webinar zu den neuen Schätzungswerten
Alle landwirtschaftlichen Schätzungen bleiben vorerst landwirtschaftlich und werden nach dem Ertragswert geschätzt. Inskünftig könnten aber Betriebe, die die Gewerbegrösse von einer Standardarbeitskraft (SAK) nicht erreichen, auch nichtlandwirtschaftlich geschätzt werden. Der Zeithorizont bleibt unklar. Sämtliche landwirtschaftliche Schätzungen wurden pauschal um 30 % erhöht. Die alten Steuerschätzungen beruhten auf dem Schätzungsreglement 1994 und waren im nationalen Vergleich sehr tief, insofern ist die Erhöhung grundsätzlich nachvollziehbar. Bei einer Einsprache wird ein kantonaler Schätzer den Ertragswert vor Ort feststellen. Es ist davon auszugehen, dass bei einer Schätzung vor Ort die Schätzungswerte in den meisten Fällen um mehr als 30 % steigen werden. Die Eigenmietwerte bleiben trotz der Anpassungen unverändert.
Nichtlandwirtschaftliche Schätzungen
Bei nichtlandwirtschaftlichen Schätzungen wurde der Steuerwert anhand von statistischen Daten neu berechnet. Die Erhöhungen sind massiv und lehnen sich am Verkehrswert an. Wer dagegen vorgehen will, muss der Einsprache eine Verkehrswertschätzung beilegen oder nachreichen. Die Kosten für die Verkehrswertschätzung sind selbst zu tragen. Eine Einsprache des Kantons wird nur gutgeheissen, wenn die Steuerschätzung offensichtliche Fehler aufweist.
Falsche Eigentümerschaft
Die Adress- und Eigentümerfelder auf den Neuschätzungen sind teilweise falsch. Zum Beispiel sind die Eigentumsverhältnisse innerhalb von Ehepaaren falsch oder geschiedene oder verstorbene Ehepartner können noch als Eigentümer aufgeführt sein. Diese Fehler können per E-Mail an grundstueckschaetzung@ag.ch der kantonalen Steuerverwaltung zur Behebung gemeldet werden.
Bewertung der Photovoltaikanlagen unklar
Nächste Woche tauscht sich der BVA mit der kantonalen Steuerverwaltung aus. Hauptsächlich im Bereich der Bewertung von Photovoltaikanlagen bestehen Unklarheiten. Die Bewertung zu den Gestehungskosten ohne eine Altersentwertung ist aus Sicht des BVA nicht korrekt.
Webinar am 13. November
Der BVA wird am 13. November 2025 für seine Mitglieder um 13 Uhr ein Webinar zu diesem Thema veranstalten und die offenen Fragen bis dahin klären und erläutern, wann eine Einsprache Sinn machen könnte. Weitere Informationen finden Sie auf dem unten aufgeführten Link.
André Kurmann
Stv. Abteilungsleiter Treuhand & Beratung