BVA will Ausbau für Gemüsebetriebe ermöglichen

Gleich zwei relevante Richtplananpassungen sind in der Anhörung. Zum einen geht es um die Anpassung des Richtplans in Birmenstorf, wo sich drei Gemüsebetriebe weiterentwickeln wollen. Der BVA-Vorstand unterstützt die nötige Reduktion von 13 ha Fruchtfolgefläche. Zum anderen geht es um einen effektiven Verlust von Fruchtfolgefläche in Schöftland von 10 ha. Diese ist aus Sicht des BVA nicht nötig.

In Birmenstorf wollen drei Gemüsebetriebe ihre Zukunft sichern und die Möglichkeit haben, bestehende Gewächshäuser oder Folientunnels zu erweitern. Dazu ist eine Richtplananpassung nötig, da gemäss Bundesgericht die Flächen unter geschütztem Anbau nicht als Fruchtfolgeflächen mehr gelten dürfen. Dies, obwohl pro Quadratmeter mehr Gemüse produziert wird als im Freilandanbau. Zudem ist ein Teil der Fläche auch in der Reusslandschaft von nationaler Bedeutung. Das Vorhaben ist deshalb umstritten, wie auch der Bericht in der AZ zeigt. Der BVA weist aber in der Stellungnahme darauf hin, dass die Erweiterung in Birmenstorf absolut Sinn ergibt.

Hegmatte in Schöftland soll nicht überbaut werden
Die zweite Richtplananpassung soll in Schöftland eine Reduktion von Fruchtfolgefläche von über 10 ha bringen. Es sollen Depot- und Werkstattanlagen der AAR Bus+bahn entstehen. Zudem ist ein Wohnschwerpunkt geplant. Der BVA-Vorstand wehrt sich in seiner Stellungnahme dagegen und weist darauf hin, dass auch am bestehenden Standort ausgebaut werden kann.

Ralf Bucher
Geschäftsführer