Neuschätzung – kein Grund für höhere Pachtzinsen
Mit der Neuschätzung 2025 im Aargau wird auch der Steuerwert des Kulturlandes pauschal um 30 % erhöht. Uns erreichen verschiedene Anfragen von Verpächtern, die deshalb ihre Pachtzinse erhöhen wollen. Der BVA legt Gründe dagegen vor.
Auch die Landbesitzer, die ihr Land verpachtet haben, haben im Oktober Post vom kantonalen Steueramt erhalten. Darin wird der Steuerwert pauschal um 30 % angehoben. Im Webinar des BVA vom 13. November 2025 wurden die Gründe dazu dargelegt. Das darf aber nicht automatisch dazu führen, dass der Pachtzins nun ebenfalls ansteigt. Weshalb nicht?
- Der Pachtzins für landwirtschaftliche Grundstücke und Gewerbe wird nicht nach Steuerwert, sondern nach Ertragswert berechnet.
- Der höhere Steuerwert des Kulturlandes hat keine Auswirkung auf das Einkommen, sondern nur auf das Vermögen. Um die höheren Steuerwerte abzufedern, wurden deshalb die Vermögenssteuertarife reduziert und die Kinderabzüge erhöht.
Schlussendlich ist der Pachtzins eine Abmachung zwischen dem Pächter und dem Verpächter. Eine Erhöhung gestützt auf den Steuerwert ist falsch und sollte deshalb nicht einfach hingenommen werden.
Ralf Bucher
Geschäftsführer