Fahrende: Was ist zu beachten
31.03.2016
Sogenannte Spontanhalte von Fahrenden auf landwirtschaftlichen Grundstücken geben zu reden. Man hört von positiven Erlebnissen, aber auch von negativen. Sicher ist, wenn man einen solchen Spontanhalt auf seinem Grundstück zulassen will, sollte man sich bestmöglich absichern. Dazu hat der Kanton Aargau in Zusammenarbeit mit dem BVA nun ein Merkblatt und einen Mustermietvertrag erstellt, um sich vor unangenehmen Überraschungen zu schützen.