Betriebsübergaben melden!

31.03.2021

Wie gewohnt werden in der ersten Maiwoche die Rechnungen für den Jahresbeitrag an den BVA verschickt. Damit wir möglichst aktuelle Daten verarbeiten können, ist es wünschenswert, dass der Geschäftsstelle des BVA Hofübergaben gemeldet werden.

In der Regel erfolgen Hofübergaben anfangs eines Kalenderjahres. Der Wechsel in der Betriebsleitung muss an vielen Orten gemeldet werden. Der BVA wird dabei oftmals vergessen, weil davon ausgegangen wird, dass die Meldung automatisch via Landwirtschaft Aargau erfolgt. Dem ist jedoch nicht so und deshalb kommt es immer wieder vor, dass sich abgebende Betriebsleiter erst bei der ersten oder zweiten Mahnung für den Jahresbeitrag bei uns melden und mitteilen, dass sie den Betrieb übergeben haben.

Falls bei Ihnen auf Anfang dieses Jahres eine Betriebsübergabe stattgefunden hat und wir das noch nicht wissen, danken wir für eine kurze Meldung per Telefon an 056 460 50 50 oder per Mail an info[at]bvaargau [dot] ch.

Planen Sie mittelfristig Ihren Hof zu übergeben? BVA Treuhand & Beratung begleitet die Aargauer Bauernfamilien bereits seit vielen Jahren bei Hofübergaben. Wir sind bestrebt, sowohl für die übernehmende als auch die abtretende Generation eine optimale Lösung zu finden. Ivo Rey, Abteilungsleiter, oder André Kurmann, Mandatsleiter, beraten Sie gerne!

Cornelia Widmer
Leiterin Administration