Photovoltaik (PV)

In der Landwirtschaft sind Photovoltaikanlagen stark verbreitet. Zum einen stehen grosse Dächer zur Verfügung und je nach Betrieb kann auch ein grösserer Anteil des produzierten Stroms selber vor Ort verbraucht werden. Die Landwirtschaft trägt damit zu einem nicht zu unterschätzenden Teil zur Energiewende bei.

Eigenversorgung gewinnt an Bedeutung
Die Gestehungskosten von Strom aus PV liegen häufig unter den Kosten vom Netzstrom und werden bis zu 30 Prozent subventioniert. Somit ist es für Betriebe mit grossem Strombedarf während dem Tag eine prüfbare Option, den Strom selber zu produzieren und zu verbrauchen. Der Überschuss wird ins Netz eingespeist.

Im folgenden Abschnitt haben wir für Sie einige wichtige Punkte im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen zusammengetragen:

  • PV-Tarife 
  • Baubewilligungen für Photovoltaikanlagen (PVA) sind nur für Installation innerhalb von Schutzzonen nötig. Ausserhalb muss das Meldeformular verwendet werden.
  • Die Aargauer Gebäudeversicherung versichert die PVA mit – Anmeldung erforderlich.
  • Das Elektrizitätswerk (EW) ist verpflichtet, den PV-Strom zu beziehen – Anmeldung erforderlich.
  • Ab 30 kVA entstehen zusätzliche Auflagen und Kosten.
  • Ein allfälliger Leitungsausbau muss meistens selbst bezahlt werden.
Tipp: Lassen Sie sich von etablierten Fachpersonen beraten.

So wird der Strom verkauft
Das regionale EW ist verpflichtet, Ihnen den Strom abzunehmen. Hier finden Sie eine Übersicht der Vergütungstarife. Um den genauen Preis zu erfahren kontaktieren Sie Ihr EW. 

Weiter können Sie den Mehrwert dieses Stroms an einer Börse mittels Herkunftsnachweis (HKN) verkaufen. Dieser Mehrwert ist jedoch sehr gering (ca. 1 Rp.).

Als Alternative können Sie den Strom über Fleco Power vermarkten. Die gelieferte Energie wird zum Referenz-Marktpreis vergütet. Mehr Informationen erhalten Sie unter flecopower.ch.

Staatliche Förderung für Photovoltaikanlagen

Die Fördermittel werden durch Pronovo AG verwaltet, ein Tochterunternehmen von swissgrid. 

  • kleine Einmalvergütung (KLEIV) < 100 kWp
  • grosse Einmalvergütung (GREIV) ab 100 kWp
  • Grosse Photovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch (HEIV) mit einer Leistung ab 150 kW werden Auktionen durchgeführt.

Der Förderbeitrag wird anhand verschiedener Kriterien berechnet, der Tarifrechner zeigt Ihnen das Resultat.

Priska Stierli

Fachmitarbeiterin
Energie & Klima
056 460 50 50
priska.stierli [at] bvaargau.ch

Ralf Bucher

Geschäftsführer
056 460 50 51
ralf.bucher [at] bvaargau.ch