Gut versichert - sorglos verreisen

26.06.2018

Wer ins Ausland fährt, tut gut daran, sich vorab Gedanken über seinen Versicherungsschutz zu machen. Im Ausland erkrankte oder verunfallte Personen müssen mit höheren Kosten als in der Schweiz rechnen. Wohin die Reise geht spielt dabei eine wesentliche Rolle!

Die Grundversicherung der Krankenkasse übernimmt gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) für Notfallbehandlungen im Ausland höchstens die doppelten Kosten, die in der Schweiz vergütet würden.

Bei einer medizinischen Behandlung im EU-/EFTA-Raum weist man sich mit der europäischen Versichertenkarte aus - die Karte sollte deshalb immer auf Reisen mitgenommen werden. Beim Vorzeigen der Versichertenkarte hat man Tarifschutz, das heisst, der ausländische Leistungserbringer muss nach dem Sozialversicherungstarif seines Landes abrechnen und stellt diese Leistungen der Schweizer Krankenkasse direkt in Rechnung. Der Reisende muss vor Ort nur die Kostenbeteiligung begleichen. Vorsicht ist jedoch angebracht bei Privatspitälern: Einige akzeptieren die europäische Versichertenkarte nicht, weshalb für den Reisenden ungedeckte Restkosten anfallen können. Mitglieder der Agrisano mit abgeschlossener Zusatzversicherung Agri-spezial sind im europäischen Raum gut und in der Regel ausreichend versichert.

Vorsicht bei Aufenthalten in Übersee
Ausserhalb der EU/EFTA, besonders in Ländern mit hohen Gesundheitskosten wie zum Beispiel die USA, Kanada, Australien oder Japan ist besondere Vorsicht geboten. Es können erhebliche ungedeckte Restkosten anfallen, obwohl mit der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und allenfalls mit der Zusatzversicherung AGRI-spezial eine solide Grunddeckung besteht. Die Agrisano empfiehlt für Reisen in Ländern ausserhalb der EU/EFTA und für alle, die auf Nummer sicher gehen wollen, eine zusätzliche Ferien- und Reiseversicherung abzuschliessen.

Die von der BVA Versicherungsberatung vermittelte Reiseversicherung kann rasch und unbürokratisch für Einzelpersonen, Paare oder Familien auf den Ferienbeginn abgeschlossen werden. Die Prämie für eine Mindestdauer von 4 Wochen beträgt ab Fr. 25.- und kann maximal auf 52 Wochen erweitert werden. Gedeckt sind zusätzliche Heilungskosten, Transport-/Rettungskosten und bei einem Spitalaufenthalt von mehr als 7 Tagen die Besuchskosten eines Familienangehörigen. Weitergehende Leistungen wie unfallbedingte Zahnbehandlungskosten oder ein Todesfall- und Invaliditätskapital bei Unfall sind mitversichert.

Informationen und Versicherungsunterlagen erhalten Sie bei Ihrer Regionalstelle in Muri.

Übrigens: Für eine ärztliche Beratung können Agrisano-Versicherte auch aus dem Ausland rund um die Uhr anrufen -  die Telefonnummer steht ebenfalls auf der Versichertenkarte.

Wir wünschen Ihnen eine angenehme Reise und einen unbeschwerten Aufenthalt im Ausland.

Silvia Stocker
Fachmitarbeiterin BVA Versicherungsberatung